Häufig gestellte Fragen
Ja, in der Regel werden bis zu 80 % der Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen (z. B. TK, Barmer, DAK, AOK) sowie von privaten Krankenversicherungen übernommen. Als DGE-zertifizierte Ernährungstherapeutin (M.Sc. Public Health) erfülle ich alle gesetzlichen Kriterien nach § 43 SGB V.
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Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Ernährungsberatung bei Johanna Klein?
Für die bezuschusste Ernährungstherapie bei gesundheitlichen Beschwerden (z. B. Wechseljahresbeschwerden, Magen-Darm-Problemen, Diabetes, Reizdarm oder Unverträglichkeiten) stellt dein Haus- oder Facharzt eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung aus. Das ist kein Medikamenten-Rezept und belastet nicht das Budget des Arztes. Mit dieser Bescheinigung und meinem Kostenvoranschlag reichst du den Antrag ganz einfach bei deiner Krankenkasse ein.
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Brauche ich eine ärztliche Notwendigkeit vom Hausarzt?
Mein fachlicher Schwerpunkt liegt auf der Frauengesundheit (Ernährung in den Wechseljahren, bei Hormonschwankungen, Endometriose, PCOS & Kinderwunsch) sowie auf der Betreuung bei Magen-Darm-Erkrankungen, Lebensmittelunverträglichkeiten, Diabetes/Insulinresistenz und nachhaltigem Gewichtsmanagement.
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Auf welche Themen ist die Praxis für Ernährungstherapie in Langenfeld spezialisiert?
Du hast die volle Flexibilität: Wir können die Beratungstermine persönlich in meiner Praxis in Langenfeld (gut erreichbar aus Monheim am Rhein, Hilden, Leverkusen und Düsseldorf) durchführen oder ganz bequem deutschlandweit online via Videosprechstunde. Beide Varianten werden von den Krankenkassen gleichermaßen bezuschusst.
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Findet die Beratung nur vor Ort in Langenfeld statt oder auch online?
Die Bezeichnung „Ernährungscoach“ oder "Ernährungsberater" ist gesetzlich nicht geschützt und erfordert keine fundierte Ausbildung. Als Oecotrophologin (M.Sc. Public Health) und DGE-zertifizierte Ernährungstherapeutin verfolge ich einen streng wissenschaftlichen, evidenzbasierten Ansatz – ohne den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln oder Diätprodukten. Nur Therapeutinnen mit staatlich anerkannter Qualifikation und Verbandszertifikat werden von den Krankenkassen für Kostenerstattungen anerkannt.
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Was unterscheidet eine DGE-zertifizierte Ernährungstherapeutin von einem „Ernährungscoach“?
Du kannst ganz einfach über das Kontaktformular auf meiner Website oder per E-Mail an kontakt@ernaehrung-langenfeld.de eine unverbindliche Anfrage stellen. Wir besprechen kurz deine gesundheitlichen Ziele, du erhältst von mir alle Unterlagen für deine Krankenkasse, und sobald das Go deiner Kasse da ist, starten wir mit deiner individuellen Beratung.
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Wie kann ich ein Erstgespräch vereinbaren und wie geht es danach weiter?